Aufgaben einer Feuwerwehr
(lt. Landesfeuerwehrgesetz)
- Abwehrender Brandschutz
- Vorbeugender Brandschutz
- (technische) Hilfeleistung nach Unfällen bzw. bei sonstigen Notlagen für Mensch und Tier
- Hilfeleistung bei Schadens- und Katastrophenfällen
- Hilfeleistung bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- Mitarbeit im Zivilschutz