Aufgaben der Feuerwehr
(lt. Landesfeuerwehrgesetz)
- Abwehrender Brandschutz
- Vorbeugender Brandschutz
- (Technische) Hilfeleistung nach Unfällen bzw. bei sonstigen Notlagen für Mensch und Tier
- Hilfeleistung bei (sonstigen) Schadens- bzw. Katastrophenfällen (Naturereignisse, technische Störfälle, Umweltschäden, u.v.m.)
- Hilfeleistung bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
- (sonstige) Mitarbeit im Zivilschutz